Der Donnerstag der letzten Woche (10.12.2020) stand an unserer Schule ganz im Zeichen des Tages der Menschenrechte. Dieser ist jährlich am 10. Dezember der Gedenktag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Erklärung wurde eben genau an diesem Tag im Jahr 1948 durch die Versammlung der Vereinten Nationen als Reaktion auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs verabschiedet. Bis zu diesem Zeitpunkt war es ein langer und beschwerlicher Weg zur Beachtung der Menschenrechte gewesen, die sich erst im Laufe der Geschichte und vor dem Hintergrund vermehrter Forderungen von angeborenen Grundrechten herausgebildet hatten. Das Dokument aus dem Jahr 1948 beinhaltet hingegen bis heute wesentliche Menschenrechte, wie z.B. das Recht auf Leben, die Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Verbote der Sklaverei und Folter.
Als mitarbeitende UNESCO-Projektschule hatte sich deshalb die UNESCO-Projektgruppe im Vorfeld Möglichkeiten überlegt, wie alle Beteiligten in der Schule auf diesen bedeutsamen Tag aufmerksam gemacht werden könnten. Deshalb wurden u.a. in der ganzen Schule künstlerisch gestaltete Plakate aufgehängt, die von SchülerInnen der Klasse 5 erarbeitet worden waren und ausgewählte Menschenrechte in ihrer Bedeutung bildlich darstellten. Viele bunte Hände, erarbeitet in einer Einheit zum Thema Menschenrechte in der OIIIc im Fach Erdkunde, regten dazu an die „Hand für Menschenrechte zu heben“. Darüber hinaus wurden innerhalb der unterschiedlichen Jahrgangsstufen die Menschenrechte in den Mittelpunkt der Unterrichtsstunden gerückt, um so mit den Lerngruppen den heutigen Stellenwert dieser zu thematisieren.
Im katholischen Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 9 wurde das Thema Menschenrechte in Bezug auf die Verbindung zum Fach Religion besprochen. Dabei wurde auf bereits behandelte Themen, wie die Propheten zurückgegriffen, da es auch hier um zentrale Aspekte der Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit ging. Die Klasse wurde in Gruppen mit drei oder vier Personen eingeteilt, damit es pro Gruppe mindestens ein elektronisches Gerät für eine Präsentation gab. Dann ging es darum Hintergrundinformationen zu sammeln und eine Präsentation zu erarbeiten. Welche Menschenrechte kamen schon einmal im Religionsunterricht vor? Welche Menschenrechte sind für mich persönlich besonders wichtig? Wo und wie könnte ich mich genau für diese einsetzten?
Einer der Grundkurse in Sozialwissenschaften des Jahrgangs 12 hatte sich mit den Menschenrechten und der EU-Flüchtlingspolitik in Zeiten der Corona-Pandemie beschäftigt. Thematisiert wurden einerseits die Merkmale und die Bedeutung von Menschenrechten sowie unterschiedliche Beispiele von Rechtstexten, in denen diese vertraglich kodifiziert worden sind, wie z.B. die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und andererseits die Flüchtlingspolitik der EU.
Der Kurs kam zu folgenden, wesentlichen Ergebnissen: Die Corona-Pandemie, hat die Abschottungspolitik der EU noch weiter vorangetrieben, z.B. durch Asylrechtsverschärfungen, Verletzung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung sowie illegale „push-backs“. Die Schlussfolgerung des Kurses war somit, dass die EU ihrer humanitären Verantwortung nicht vollständig gerecht wird. Denn das Menschenrecht auf Asyl ist rechtlich bindend, der Schutz der Grenzen scheint aber wichtiger zu sein als der Schutz von Menschen. Demnach wurden dann von der Lerngruppe mögliche politische Forderungen gestellt: Einhaltung grundlegender Werte (Menschenrechte), Sanktionen gegen Staaten, die gegen EU-Recht verstoßen, eine solidarische Flüchtlingspolitik nach einem fairen Verteilungsschlüssel, Sicherung eines fairen und individuellen Asylverfahrens, Abschiebestopp und Schaffung legaler Fluchtwege.
Im Fach Geschichte wurde beispielhaft der beschwerliche „deutsche Weg“ zur Einführung und Wahrung von Grundrechten im 19. Jahrhundert thematisiert. Hatte die „Paulskirchenverfassung“ aus dem Jahr 1849, die jedoch keine Umsetzung im gescheiterten deutschen Einheitsstaat fand, noch einen fortschrittlichen und wegweisenden Grundrechtskatalog verankert, der darüber hinaus viele Parallelen zum heutigen Grundgesetz der Bundesrepublik enthielt, so schloss die später eingeführte Reichsverfassung aus dem Jahr 1871 einen Grundrechteteil auf Reichsebene aus. Wohingegen zumindest ein demokratisches und allgemeines Wahlrecht beinhaltet war.
Die Fünftklässler des Ratsgymnasiums beschäftigten sich unterdessen am Tag der Menschenrechte mit dem Thema Sklaverei. Im Lateinunterricht wurde besonders auf die Menschenrechte im alten Rom eingegangen. Im Unterricht erhielten sie dazu einige Materialien zum Lernen an Stationen, die zum Beispiel die Themen Sklaverei, damalige Menschenrechte und die Befreiung ehemaliger Sklaven behandelten. Durch das Aufgreifen der heutigen Rechtslage wurde der starke Kontrast zu früher hervorgehoben, der bei vielen SchülerInnen für Verwunderung sorgte. Durch das kreative Arbeiten wurde das Thema mit viel Spaß eingeleitet. Erstaunlich war, welch unterschiedliche Vorstellungen die Lerngruppe von den damaligen Verhältnissen hatten. So schätzten die SchülerInnen zu der Frage, wie viele Sklaven sich ein römischer Kaiser wohl leistete, nur fünf statt der tatsächlichen 400, während andere mit ihrer Schätzung in den Bereich der Tausend gingen.
Insgesamt zeigte sich, dass das Projekt nicht nur bei den Fünftklässlern, sondern in allen Stufen, zu großem Interesse führte und somit der Tag der Menschenrechte breite Aufmerksamkeit erhielt.
Die Schülerzeitungs AG: Andrea, Charlotte, Claudio und Lena.